
Erbrecht, Mietrecht
& Wohnungseigentumsrecht
In Bürogemeinschaft mit L C K B - Rechtsanwälte und Notar
Wir sind persönlich
und digital für Sie da.
Ein Sieg ist, ein Problem zu lösen - Erfolg ist, Probleme zu vermeiden
​
Als moderne Kanzlei widmen wir uns mit unserer Expertise und unserem Engagement Ihrem Anliegen vollumfänglich. In einem ausführlichen Gespräch nehme ich mir die Zeit, Sie - kompetent - zuverlässig - und vertrauensvoll zu beraten.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Termin - persönlich oder digital - auch bundesweit.
Rechtsgebiete
Erbrecht
gesetzliche Erbfolge - Testamentsgestaltung - Pflichtteilsrecht - Vermächtnisse - Auflagen und Bedingungen - Testamentsvollstreckung
Erbauseinandersetzung
Mietrecht
Vermieter und Mieter - ordentliche Kündigung und außerordentliche fristlose Kündigung - Mieterhöhung - Modernisierung - Mängel der Mietsache
Wohnungseigentumsrecht
Erwerb des Eigentumsanteils - Teilungserklärung - Sondereigentum und Sondernutzungsrechte - Eigentümerversammlung - Beschluss und Beschlusssammlung - Anfechtungsklage
Weitere Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Kaufvertrag
Lasten und Rechte
Maklerrecht
Zivilrecht
​

Frank Moser
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kompetent
Mehrjärige Erfahrung und stetige Fortbildungen in den von mir bearbeitenden Rechtsgebieten insbesondere im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Vertrauensvoll
Das persönliche Gespräch, Anliegen anzuhören und ernst zu nehmen ist die Grundlage einer fruchtbaren Zusammenarbeit. Dies gilt nicht nur im Mietrecht, sondern in allen Ihren rechtlichen Belangen.
Zuverlässig
Lösungswege besprechen und konsequent durchsetzen, transparentes Arbeiten und für Ihre Rückfragen stets offen. Ob Vermieter oder Mieter es gilt langfristig zu denken und kurzfirstig zu handeln.
​
Effektiv
Die gegebenen Voraussetzungen rechtlich voll ausschöpfen, um so schnell zum Ziel zu kommen; so bei Kündigungen, Abmahnungen und Mietaufhebungsverträgen, gleichermaßen bei Modernisierung oder Mangelbeseitigung.
​
Rechtsanwalt Moser hat den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.
​
Gut Recht bedarf guter Hilfe.
Deutsches Sprichwort

​
Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist
​
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich in einem Beschluss vom 20.09.2005 (der durch den BGH bestätigt wurde) mit der Frage befasst, ob die Versäumung der Ausschlagungsfrist bei einer Erbschaft wegen eines Irrtums des Erben angefochten werden kann. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für das Erbrecht – insbesondere für pflichtteilsberechtigte Erben, die durch testamentarische Verfügungen wie Vermächtnisse belastet werden. Diese Entscheidung und die darin niedergelegten Grundsätze haben nach wie vor große Bedeutung für die Frage der Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist, § 1954 Abs. 1 BGB.

